Baumschnitt Berlin

Bäume müssen nicht zwingend beschnitten werden, dennoch kann es für Hobbygärtner sinnvoll sein, das zu tun. Denn nur dadurch kann man das Wachstum beeinflussen, die Form verändern und den Baum zur Frucht- und Blütenbildung anregen. Auch Beschädigungen nach Stürmen können durch den Baumschnitt Berlin schneller behoben werden.

Je nach Ziel des Baumschnitts kann zwischen vier verschiedenen Schnitttechniken unterschieden werden:

  • Pflanzschnitt: Der Pflanzschnitt fördert das Anwachsen und die Kronenbildung. Dabei findet ein Rückschnitt auf die Haupt- und maximal drei Nebentriebe statt.
  • Formschnitt: Der Formschnitt korrigiert die Form des Baumes, zum Beispiel indem der Kronendurchmesser vermindert oder überhängende Äste beseitigt werden
  • Entlastungsschnitt: Der Entlastungsschnitt ist ein Eingriff zur Gesunderhaltung des Baumes bei dem durch zum Beispiel Schädlinge, Sturm oder Schneebruch geschädigte Zweige entfernt werden. Wichtig ist, dass danach eine Wundversorgung durchgeführt wird
  • Ertragsschnitt: Beim Ertragsschnitt wird die Baumkrone ausgelichtet. Das hält den Baum blühfähig und fördert die Fruchtbildung bei Obstbäumen.
Baumschnitt Berlin


Wann ist der beste Zeitpunkt für den Baumschnitt?

Im Normalfall werden Bäume maximal ein Mal im Jahr zwischen November und Februar geschnitten, also zwischen Laubabwurf und Neuaustrieb. Bei Frost sollte allerdings vom Baumschnitt Berlin abgesehen werden, da die Zweige leicht abbrechen und den Baum schädigen können.

Wann der richtige Zeitpunkt für Ihren Baum gekommen ist, hängt auch von der Sorte und dem Wuchsverhalten ab. Früh austreibende Bäume sollten schon im Herbst direkt nach dem Laubabwurf geschnitten werden. Fruchtarme Baumsorten wie die Weide sind hier eine Ausnahme: sie sollten im Sommer geschnitten werden.


Gesetzliche Regelungen zum Baumschnitt

Es gibt nicht nur biologische Regelungen (Schnittzeitpunkt, Schnitttechnik etc.) sondern auch gesetzliche Vorgaben für den Baumschnitt. Diese Vorgaben beziehen sich hauptsächlich auf Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen.

Grundsätzlich ist im Gesetz festgelegt, dass jegliche Eingriffe, sei es nun Schnitt, Pflege oder auch komplettes Abholzen, zwischen dem 01. März und dem 20. September untersagt ist. Davon sind übrigens nicht nur Bäume sondern auch Hecken, Sträucher und sonstige Gehölze betroffen. Diese Regelung kann im §39 des Bundesnaturschutzgesetzes nachgelesen werden.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Baumschnitt darf vorgenommen werden, wenn…

  • ein Baum oder mehrere Bäume durch morsche Äste, Windbruch oder Sonstiges eine Gefahr für Menschen darstellt
  • die Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen wie Friedhöfen, öffentlichen Gärten usw. stehen

Übrigens: Hobbygärtner dürfen laut dieser Verordnung ihre Bäume im privaten Rahmen das ganze Jahr über schneiden. Allerdings kann es weitere Vorgaben von den jeweiligen Gemeinden geben, die dieses Recht wieder einschränken. Das ist vor allem in den verschiedenen Bundesländern oft unterschiedlich, daher sollte sich vor Ort informiert werden, bevor man sich an den Baumschnitt wagt.

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